Hundetagesstätte und Katzenkleintierpension

Huta&KaNaPe

AGB Huta

AGB
1)      Voraussetzungen für die Annahme des Hundes der Hundetagesstätte sind:

a- Eine gültige Haftpflichtversicherung
b- Gültige Impfungen: - Nachweise sind im Original jeweils beim Erstkontakt, sowie jedes Jahre erneut, unaufgefordert vorzulegen.
Name
Impfbezeichnung
Tollwut
T
Staube
S
Parvovirose
P
Leptospirose
L
Zwingerhusten
Pi
(Parainfluenza)
Hepatitis
H
Bordetella Bronchiseptica
Bb
c- Keine ansteckenden Erkrankungen (wie z.B. Magendarm oder Parasitenbefall, Parainfluenza etc.) sollte dennoch eine ansteckende Krankheit umhergehen, so behält sich de Huta vor zu schließen um weitere Ausbreitung zu verhindern. Da dies unter höhere Gewalt zählt, ist eine Rückerstattung egal in welchem Ausmaß nicht statthaft.
d- Ein gewisses Maß an Rudelverträglichkeit

2)      Läufige Hündinnen

a-      Läufige Hündinnen können nicht aufgenommen werden. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in der Hundetagesstätte abgeben und dieses verschwiegen haben, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Betreuungszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters!
b-      Sollte während der Betreuungszeit die Läufigkeit festgestellt werden, so muss der Hund sofort abgeholt werden eine Gutschrift von bereits geleisteten Beträgen ist nicht zulässig!

3) Gesundheitszustand:

a-      ist täglich bei Abgabe des Hundes zu bestätigen. Gemäß dem Fall, dass ein Tier innerhalb der Betreuungszeit erkrankt und eine Ansteckungsgefahr für die anderen Tiere darstellt, behält sich die betreuende Person der Hundetagesstätte das Recht vor, die Betreuung für den Zeitraum der Erkrankung zu unterbrechen. In diesem Fall besteht kein Recht auf Rückerstattung der Tagesgebühr.
b-      Der Verdacht auf eine Erkrankung, des betreuenden Hundes, ist ausdrücklich im Voraus vom Hundehalter bekannt zu geben. Die Hundetagesstätte übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen.

4)      Eingewöhnung:

a-      Jeder Hund muss zunächst eine Probezeit bestehen, in der er seine Verträglichkeit mit den anderen Gruppenmitgliedern, sowohl Hunden als auch Menschen, nachweist. Zudem ist es wichtig, dass die bereits bestehende Gruppe den Hund auf nimmt und Akzeptiert.  Die Probezeit, beträgt zwei Monate. Die Hundetagesstätte behält sich darüber hinaus vor, einen Hund ohne Angabe von Gründen abzulehnen, sowohl bei Anmeldung, als auch zu jedem Zeitpunkt während der Probezeit, bzw. einen bereits aufgenommenen Hund nach mehrmaligen Verhaltensauffälligkeiten von der Betreuung auszuschließen. Bei bereits abgeschlossenen Jahresverträgen, greift ein Sonderkündigungsrecht von zwei Wochen.

5)          Schäden

a-        Die Hundetagesstätte , ist verpflichtet, eine Betriebshaftpflicht zu haben. Diese übernimmt Schäden, welche durch Fahrlässigkeit verursacht werden. ( z.B wir führen Reparaturarbeiten durch und ein Hund verletzt sich dabei, dann kommt die Betriebshaftpflicht für die Kosten auf) Es gibt keine Betriebshaftpflicht, welche die Schäden durch Beiserien abdeckt. Eine Zusatzklausel für die Betreuung gewerblicher Dritter in einer Hundetagesstätte sollte in jedem Hundehaftpflichtvertrag enthalten sein, da eventuelle Schäden sonst vom Halter zu tragen sind.
b-       In Ihrem, wie auch in unserem Interesse, achten wir stets auf ein friedliches Miteinander und es werden ausschließlich Hunde ins Rudel genommen welche sich integrieren können. Die Tiere sind in einem Rudel untergebracht  und unterhalten sich über Mimik und Gestik. Wenn sich einer gestört fühlt,  kann er das auch ab und zu mit dem Fang verdeutlichen. Es befindet sich während der Betreuungszeit immer ein Mitarbeiter auf dem Gelände. Da das Gelände sehr weitläufig ist, kann man nicht immer in der Sekunde wo sich die Tiere Korrigieren am Ort sein, was aber keinesfalls eine Aufsichtspflichtverletzung darstellt.  Sollte es zu Auseinandersetzungen zwischen den Tieren kommen und eine Verletzung stattgefunden haben, so ist sich der Halter bewusst, dass er seinen Hund mit diesem Risiko in die Huta gibt. Für kleinere Verletzungen, welche beim Tierarzt behandelt werden, kommt jeder Hundehalter selbst für die Kosten auf. Sollte es trotz der üblichen Sorgfaltspflicht zu einer größeren Rangelei kommen,  übernimmt die Hundetagesstätte keine Haftung dafür. Es kommt der Halter bzw. dessen Haftpflichtversicherung für alle evtl. Schäden auf. Die Hundetagesstätte schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus. Unser Gelände ist rundherum eingezäunt. Für den Fall, dass sich dennoch ein Hund eigenständig befreit, oder während des Bring- bzw. Abholvorgangs entwischt übernimmt die Hundetagesstätte keine Haftung.
Das Personal der Hundetagesstätte lässt die im Geschäftsverkehr übliche Sorgfaltspflicht walten. Darüber hinaus erfolgt keinerlei Haftung.

6)      Leinen/ Halsbänder/ Geschirre

a-      Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Hund ein Leder bzw. ein Stoffhalsband trägt. Alle Materialien, müssen vor Abgabe auf ihre Funktionalität überprüft werden.
Leinen sollten nach Möglichkeit mit Namen beschriftet sein. Da es des Öfteren schon vorgekommen ist, dass sich die Hunde im Spiel an den Geschirren verletzen, wird davon abgeraten, dem Hund ein Geschirr anzulegen. Sollte es dennoch erwünscht sein, dass der Hund ein Geschirr trägt, so muss der Halter für eventuelle Verletzungen an einem anderen Hund oder Beschädigungen am eigenen Geschirr selber aufkommen.
b-      Auch bei Halsbändern und Leinen ist es nicht ausgeschlossen, dass Schäden im Spiel bzw. beim Gassi gehen auftreten. Das Personal der Hundetagesstätte lässt die im Geschäftsverkehr übliche Sorgfalt walten. Darüber hinaus erfolgt keinerlei Haftung.

7)      Tierarzt

a-     Hält der zuständige Betreuer aus seiner Sicht eine tierärztliche Behandlung eines Hundes während der Betreuungszeit für erforderlich, so willigt der Hundehalter mit Abgabe des Tieres ein, dass der Betreuer den Hund in eine ihm sinngemäß erscheinende tierärztliche Behandlung verbringen kann. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter. Der Betreuer wird vorab versuchen den Besitzer telefonisch zu informieren, bzw. wenn das nicht möglich ist dann in bester Absicht für das Wohl des Tieres zu handeln.

8)    Abholzeiten

a-      Für den Fall, dass das zu betreuende Tier nicht innerhalb der Geschäftszeiten aus der Unterbringung abgeholt wird, ist die Hundetagesstätte berechtigt einen pauschalen Stundensatz von 9,35 Euro pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen.

9)    Vergütung/ Reservierung

a-      Innerhalb der Jahreskarten hat Ihr Hund einen garantierten Platz in der Hundetagesstätte.
Eine Jahreskarte beginnt jeweils mit dem ersten Werktag eines Kalendermonats,  und endet mit dem letzten Werktag des gleichen Monats im Folgejahr. Den Monatsbeitrag entnehmen Sie bitte aus der aktuellen Preisliste. Die Bezahlung erfolgt monatlich.
b-      Zehnerkarten gelten jeweils für den Tag, an dem sie angemeldet und bestätigt wurden.
Die Aufnahme bei Zehnerkarten, richtet sich nach der jeweils täglich zur Verfügung stehenden Kapazität und kann bei kurzfristiger Anmeldung nicht immer garantiert werden. Es ist eine frühzeitige Anmeldung zwingend erforderlich.
Bei Zehnerkarten, werden gebuchte Tage bei angemeldetem Nichterscheinen ohne termingerechte vorherige (mindestens 12 Stunden) Abmeldung voll berechnet.




Preis pro Stunde

Tagespreis

Monatsbeitrag

Zehnerkarte

3,13€

25,00€

250,00€

Zehnerkarte für den Zweithund

1,57

12,50€

125,00€

Jahresvertrag

1,89€

17,00€

257,83€

Jahresvertrag für den zweiten Hund

0,94€

8,50€

128,92€

Abholpauschale von daheim mit Jahresvertrag mtl. 25,00 €

Betreuung der Hutagäste über Nacht 25,00 €
Bei Jahreskarten werden die schon bezahlten Hutatage (Mo-Do) mit der Übernachtunggspauschale verrechnet.

Den Anmeldebogen für die Hundetagesstätte finden Sie unter dem Button Download

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